Vorteile von betrieblichem Gesundheitsmanagement
Steigerung und Erhalt der Produktivität & der Leistungsfähigkeit Ihrer MitarbeiterInnen
Die Evaluierung der psychischen Belastung am Arbeitsplatz zeigt unter anderem auf, ob Prozesse und Arbeitsabläufe ein reibungsloses Arbeiten für Ihre MitarbeiterInnen ermöglicht. Technische Verbesserungen, einführen von regelmäßigen Meetings oder Änderungen von Prozessabläufen, können zur Steigerung von Arbeitsproduktivität und Leistungsfähigkeit führen. Durch die Evaluierung werden solche Problemfelder aufgedeckt und in den anschließenden Maßnahmenworkshops gezielt an Lösungen gearbeitet.
Gesteigerte MitarbeiterInnenzufriedenheit
Wollen Sie Ihren MitarbeiterInnen einen attraktiven Job bieten und die Potentiale des Einzelne steigern, dann müssen Sie ein geeignetes Arbeitsumfeld schaffen. Durch gezielte Maßnahmen gewinnt das Unternehmen das Engagement und die Loyalität Ihrer MitarbeiterInnen und erreicht somit eine starke MitarbeiterInnenbindung.
Kosteneinsparungen
Laut Fehlzeitenreport 2015 haben sich in den letzten zwei Jahrzehnten die Krankenstände aufgrund psychischer Erkrankungen beinahe verdreifacht. Krankenstände aufgrund psychischer Erkrankungen dauern zwischen 34 und 40 Tage, etwa fünfmal so lang wie ein durchschnittlicher Krankenstand bei Atemwegserkrankungen. Dieser Trend findet sich auch bei Neuzugängen in die Pension wieder. 32,5% der Pensionsantritte erfolgen aufgrund psychischer Erkrankungen.
ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
Laut ArbeitnehmerInnenschutzgesetz §3 (1) sind Arbeitgeber verpflichtet, für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der ArbeitnehmerInnen in Bezug auf alle Aspekte, die die Arbeit betreffen zu sorgen und dafür selbstverständlich auch die Kosten zu übernehmen. Sie haben für den Schutz des Lebens sowie für die Gesundheit, Integrität und Würde erforderliche Maßnahmen zu treffen. Weiters sind ArbeitgeberInnen dazu verpflichtet (§4 Abs. 1), die für die Sicherheit und Gesundheit der ArbeitnehmerInnen bestehenden Gefahren zu evaluieren und zu ermitteln. ArbeitgeberInnen müssen beeinträchtigende Arbeitsbedingungen erkennen und diese durch entsprechende Maßnahmen gezielt verbessern.
Seit Anfang 2013 wird ein besonderes Augenmerk auf die psychische Belastung gelegt. Änderungen an den gesetzlichen Begriffsbestimmungen §2 Abs. 7 weisen speziell darauf hin, sich auf physische und psychische Belastungen, die zu Fehlbeanspruchungen führen zu konzentrieren. §4 Abs. 5 ergänzt, dass eine Überprüfung und erforderlichenfalls eine Anpassung der Evaluierung auch nach Zwischenfällen mit erhöhter arbeitsbedingter psychischer Fehlbeanspruchung zu erfolgen hat. Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsplatzevaluierung, damit ist die Ermittlung/Beurteilung von Gefahren und die Maßnahmenfestlegung einschließlich der Dokumentation gemeint, ist zu prüfen, ob arbeitsbedingte psychische und physische Belastungen vorliegen, die zu Fehlbeanspruchungen führen können (§4 in Verbindung mit §7 ASchG und 5 ASchG, §23 KJBG, §2 MSchG).